Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs der Firma AD-Systems AD-Systems

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBS

AD-Systems GmbH & Co. KG
Am Schornacker 11c
D-46485 Wesel

I. Allgemeines

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der AD-Systems GmbH & Co. KG – im folgenden kurz „AD-Systems“ genannt – verbindlich, soweit sie mit deren Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang stehen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen in der jeweils aktuellen Form als vereinbart. Hierzu gehören auch die jeweils gültigen Preislisten. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen werden von AD-Systems  nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruchs. Abweichende Vereinbarungen gelten nur mit unserer vorhergehenden, schriftlichen Bestätigung.

II. Preisstellung

  1. Alle genannten Preise gelten ab Lager Wesel ausschließlich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer (ex works Incoterms 2010).
  2. Alle genannten Preise gelten, soweit gesetzlich zulässig, als freibleibend.
  3. Auch kurzfristige Preisänderungen aufgrund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

III. Warenbeschaffenheit, Konstruktions- und Modelländerungen

  1. Maßgeblich für die Beschaffenheit sind allein die Angaben der Auftragsbestätigung oder des Angebotes; die Tauglichkeit für einen bestimmten, vom Besteller vorausgesetzten Zweck ist nur dann für die Warenbeschaffenheit maßgeblich, wenn dies ausdrücklich vereinbar wird.
  2. Vertraglich vereinbart sind Abweichungen von der in den Prospekten bzw. vergleichbaren Darstellungen beschriebenen Beschaffenheit, soweit diese aus den natürlichen Gegebenheiten des verwendeten Materials oder der Art der Produktanwendungen insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung bestimmter technischer Leistungsdaten folgen.
  3. Die technische Beratung nach Kundenangaben über Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie alle hiermit zusammenhängenden sonstigen Angaben stellen keine Beschreibung der vertraglichen Beschaffenheit dar, sondern bilden eine rechtlich unverbindliche Empfehlung.
  4. Grundlage der vertraglichen Beschaffenheit sind die einschlägigen europäischen gesetzlichen Vorschriften und Normen; die Einhaltung anderer Vorschriften und Normen liegt in der Verantwortung des Bestellers. Anleitungen werden ausschließlich in deutscher und/oder englischer Sprache geliefert.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter Lieferung oder Leistung bzw. Bereitstellung der Ware fällig. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug. Werden von AD-Systems Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen, so gehen sämtliche entstehenden Spesen und Kosten zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks fristgemäß eingelöst und sämtliche Nebenkosten gezahlt sind.
  2. Berechnete Leistungen sind in jedem Fall, auch wenn für Lieferungen etwas anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig.
  3. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dieser trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
  4. Die Aufrechnung des Käufers mit von AD-Systems bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  5. Eingehende Zahlungen werden auf offene Forderungen nach Wahl von AD-Systems Entgegenstehende Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind, dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden. Kommt der Käufer mit Zahlung in Verzug, ist AD-Systems berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt 15% des Kaufpreises, sofern sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet.
  6. AD-Systems ist berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen durchschnittlichen Banksätze für Kontokorrentkredite für die Dauer der Verzugszeit zu verlangen.

V. Lieferfristen und -termine

  1. Die von AD-Systems bestätigten Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lager Wesel. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden von AD-Systems nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von Vorlieferanten von AD-Systems verursacht wurden, wird nicht eingestanden.
  2. Die Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich – unbeschadet der Rechte von AD-Systems aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag AD-Systems gegenüber in Verzug ist.
  3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen AD-Systems, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei AD-Systems, dem Lieferwerk, oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von AD-Systems eine Erklärung verlangen, ob AD-Systems von dem Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will.Für den Fall, dass AD-Systems in Lieferverzug gerät, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Frist von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Bei Verzug ist ein Schadensersatzanspruch auf 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen begrenzt.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich künftig entstehender Forderungen und Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, im Eigentum von AD-Systems (Vorbehaltsware). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf bezeichnete Forderungen geleistet werden.
  2. Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt AD-Systems Miteigentum an den neuen Waren. Erlischt das Eigentum von AD-Systems durch Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte der neuen Waren im Umfang aller Forderungen auf AD-Systems . Die hiernach stehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer.
  3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichem Geschäftsverkehr, und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräussern. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.
  4. Die Forderungen des Käufers aus dem Erlös der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an AD-Systems abgetreten. Sie dienen in gleichem Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst.
  5. Zur Abtretung der Forderungen an Dritte aus dem Erlös der Vorbehaltsware ist der Käufer nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung von AD-Systems berechtigt.
  6. Wenn AD-Systems von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich von AD-Systems erklärt wird.
  7. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen nicht erfüllt.
  8. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Käufer AD-Systems unverzüglich unterrichten.
  9. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderungen von AD-Systems an den Käufer um mehr als 20%, so ist AD-Systems verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl von AD-Systems insoweit freizugeben.

VII. Gewährleistung

  1. Übernimmt ein Vorlieferant gegenüber dem Käufer eine Gewährleistung, so ist eine Haftung von AD-Systems ausgeschlossen.
  2. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers.
  3. Mängel sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und Benutzung schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von 3 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, ist eine Haftung von AD-Systems ausgeschlossen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme durch den Käufer ist eine Rüge von Mängeln ausgeschlossen. Eine berechtigte Mängelrüge verpflichtet AD-Systems solange nicht zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  4. Bei begründeter Mängelrüge ist AD-Systems befugt, die Ware zurückzunehmen und an Ihrer Stelle einwandfreie zu liefern, oder unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern.
  5. Mängelansprüche des Käufers entfallen, sofern er AD-Systems nicht unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen, und er nicht insbesondere die beanstandeten Waren auf Verlangen von AD-Systems unverzüglich zur Verfügung stellt.
  6. Mängelansprüche verjähren, soweit gesetzlich nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, spätestens 3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung durch AD-Systems.
  7. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
  8. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der bemängelten Ware selbst entstanden sind.
  9. Alle Bestimmungen gelten auch für nicht vertragsgemäß gelieferte Ware.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle, sich aus dem Vertrag ergebenen Rechte und Pflichten 46485 Wesel.

IX. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im übrigen voll wirksam. Die Parteien sind sich bereits jetzt darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck am nächsten kommt.


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